Audi

Die Zulassung muss auf Grund einiger Sonderaktionen meistens auf den im Kaufvertrag stehenden Namen erfolgen! Audi exclusive Optionen können zwar bestellt werden, sind aber nicht rabattierbar!


Privatkunden: Die Erstzulassung des Neuwagen erfolgt auf diejenige Privatperson, die das Fahrzeug kauft.


Privatkunden mit Schwerbehindertenausweis: Liegt eine Behinderung von mindestens 50% auf den Fahrzeugkäufer und -halter vor? Dann gilt dieser Rabatt. Die Zahlung und Abholung des Fahrzeuges muss von der Person mit dem Schwerbehindertenausweis erfolgen. Das Fahrzeug muss min. 12 Monate auf die Person mit dem Schwerbehindertenausweis zugelassen werden.
Bitte senden Sie bei Auftragserteilung entsprechende Nachweise als Kopie mit!


Journalisten: Wenn Sie als Journalist tätig sind und einen Journalisten- / Presseausweis vorlegen können, der von Audi anerkannt wird, so gelten diese Konditionen. Das Fahrzeug muss min. 12 Monate auf die Person mit dem Journalisten- / Presseausweis zugelassen werden. Anerkannte Verbände sind z.B.: BDZV, dju, DJV, MVFP, FREELENS, VDS, VDZ, DPV, VdM.
Bitte senden Sie bei Auftragserteilung entsprechende Nachweise als Kopie mit!


Gewerbetreibende ohne Großkunden-Vertrag, Freiberufler, Landwirte etc.: Sie können diesen Rabatt nur nutzen, wenn Sie keinen Rahmen- oder Großkundenvertrag mit dem Volkswagen Konzern haben.Bitte senden Sie bei Auftragserteilung einen aussagekräftigen Nachweis, wie zum Beispiel einen Gewerbeschein und Bescheinigung eines Steuerberaters oder Ähnliches mit, aus dem Ihre Vollerwerb-Selbstständigkeit hervorgeht. Das Gewerbe muss bereits seit min. 6 Monaten bestehen. Das neue Fahrzeug muss min. 6 Monate auf den Betrieb oder auf den Inhaber zugelassen werden. Firmen, die Fahrzeuge vermieten oder Verkaufen, können keinen Gewerberabatt in Anspruch nehmen. Fahrschulen / Fahrschulinhaber fragen bitte gesondert an.